Psychotherapie Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich eine Privatzahlerpraxis, sodass Sie die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen und Beratungen in der Regel selbst tragen.
Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen gestaltet sich wie folgt:
Einige private Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei Heilpraktikern. Ebenso, wenn Sie bei gesetzlichen Krankenkassen eine freiwillige Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Krankenversicherung oder Ihrem Versicherungsberater.
Wichtiger Hinweis: Selbstzahler haben den großen Vorteil, dass der Therapieverlauf anonym bleibt. Die Krankengeschichte wird nicht an die Krankenkasse übermittelt und bei eventuell stattfindenden Gesundheitsüberprüfungen, beispielsweise beim Wechsel der Krankenversicherung oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, entstehen für Sie keine Nachteile.
Das Honorar für meine Psychotherapie-Leistungen als Heilpraktikerin werden direkt nach der Sitzung abgerechnet. Meine Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.